Es ist endlich soweit, die Bundesregierung plant eine Gesetzesänderung, durch die sowohl ambulante Badekuren, als auch stationäre Vorsorgeleistungen wieder bezahlt werden müssen. Im Juni 2021 kehrt die „offene Badekur“ als Pflichtleistung der Krankenkassen zurück – „Ambulante Vorsorgeleistung in anerkannten Kurorten SGB V & 23 ABS.2″. Bei dieser Kurform der Krankenkassen können Sie den Kurort und die Unterkunft frei wählen. Ambulante Vorsorgeleistungen dienen der Krankheitsverhütung oder sollen eine Verschlimmerung von Beschwerden verhindern. „Die Krankenkassen übernehmen die vollen Kosten der ärztlichen Behandlung und 90 % der Kurmittelkosten“, d.h. Anwendungen, die der Kurarzt vor Ort verordnet. Zu den übrigen Kosten, wie Unterkunft und Verpflegung, gewähren manche Kassen einen Zuschuss (die Höhe dessen, erfahren Sie direkt bei Ihrer Krankenkasse).
Ein Geschenk für alle Beteiligten:
Die Krankenkassen investieren wieder aktiv in die Gesundheit ihrer Versicherten, Thermalbäder oder Massagen können kostenlos in Anspruch genommen werden. Das sind fantastische Nachrichten. Investieren auch Sie jetzt in Ihre eigene Gesundheit und nehmen Sie sich Zeit für die eigene Balance von Körper, Geist und Seele. Gehen Sie zum Hausarzt. Dieser stellt Ihren Kurantrag bei Ihrer Krankenkasse. Die Krankenkasse prüft den Antrag und sofern der Antrag genehmigt wird – wird Ihnen ein Badekurscheckheft ausgestellt. Dann können Sie sofort bei uns Ihr Wunschzimmer für Ihren Erholungsaufenthalt im wunderschönen Bad Birnbach reservieren lassen. Viel Erfolg!